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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Sonstiges
Batman Offline

Dohdespumptracker


Beiträge: 4.064

08.01.2008 16:44
Zoll Info Thread Zitat · Antworten
Komm grad vom Zoll.
Hier mal eine Zusammenfassung um einige immer wieder auftretende Fragen zu klären.


Generell:

Preise in USA Shops sind immer Netto.
Auf diese Preis kommt Zoll, welcher sich nach der Warenart beziffert und Einfuhrumsatzsteuer, welche der landesüblichen Umsatzsteuer entspricht.
Momentan also 19 %.


Gebrauchte Güter:

Es werden auch gebrauchte Güter verzollt und besteuert da sie dem Wirtschaftskreis wieder zugeführt wurden. Also ein Umsatz generiert wurde.
Zoll dient dem Schutze der Wirtschaft vor billigen Waren aus dem Ausland und EUSt stellt ja eigentlich die MWSt dar die der Endkunde zahlen muß.
Um gebraucht gekaufte Waren aus dem Ausland nun nicht günstiger darzustellen als Waren aus den Inland, wird EUSt erhoben.


Versand:
Offizielle Methode des Zolles: (USPS arbeitet mit DHL zusammen welche das Paket dem Zoll übergeben)
Der Versand wird ebenfalls voll verzollt und besteuert.
Sind die Versandkosten nicht aufgeschlüsselt werden sie komplett der Warengruppe auf der Rechnung mit dem höchsten Zollsatz angerechnet.
Dies ist die gängige Methode, da nur sehr selten der Versand aufgeschlüsselt wird. Normalerweise muß der Versand bis zur EU Grenze bzw. ersten Bestimmungsort besteuert werden.
Also Frachthafen EU. Z. B. Frankfurter Flughafen.

Verzollung durch Kurierdienste wie z. B. Fedex:
Bei nicht aufgeschlüsselten Versandkosten, wird ein Satz von 78 % mit Zoll und EUSt belegt. Somit wird wohl eine Aufschlüsselung bis zum Frachthafen EU simuliert.
Allerdings wird eine Vorlageprovision für den Verzollungsservice erhoben. Diese beträgt z. B. 7,20 € bei Fedex

Dem Paket muß eine Rechnung/Beleg und genaue Warenbezeichnung beiliegen.
Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass der Zoll den Warenwert schätzt, oder man wird persönlich zum Zoll zitiert. Vor Ort muß man dann per Bankauszug nachweisen können, dass man die Rechnung in dieser Höhe auch bezahlt hat.


Zollsatz:
Entnehmbar aus der TARIC-Abfrage
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds...tarchap?Lang=DE


Berechnung:
Rechnungsbetrag incl. Versand auf Warengruppe mit höchstem Zollsatz
+ Zoll
= Bemessungsgrundlage EUSt
+ EUSt
= zu entrichtender Betrag


Beispiel:
Rechnung 1000 €
Versand 100 €

1 Trikot
1 Hose
= 150 €
-> Bekleidung aus sythetischen Gewirken -> Zoll 12 %

1 Kurbel
1 Lenker
...
= 850 €
-> Fahrradteile -> 4,7 %

Der Versand von 100 € wird nun komplett auf die 150 € für Bekleidung aufgeschlagen, da diese den höchsten Zollsatz haben und gemeinsam verzollt.

Bekleidung 150 €
Versand 100 €
= Bemessungsgrundlage Zoll 250 €
+ Zoll 12 % 30 €
= Bemessungsgrundlage EUSt 280 €
+ EUSt 19 % 54 €
= 334 € -> Einfuhrabgabebetrag 84 €

Fahrradteile 850 €
= Bemessungsgrundlage Zoll 850 €
+ Zoll 4,7 % 40 €
= Bemessungsgrundlage EUSt 890 €
+ EUSt 19 % 170 €
= 1060 € -> Einfuhrabgabebetrag 210 €

Macht zu entrichtenden Gesamtbetrag
-> 284 €


Einige wichtige Zollsätze:
Fahrradteile 4,7%
Fahrräder 14 %
Helme und Protektoren 2,7 %
Hosen und Trikots aus Polyester Gewirken 12 %
Schmierfett, Öl und ähnliches 4,6 %


Angebliche Tips und Tricks:
Vergesst alles was immer und überall geschrieben wird.
Geschenke sind nur bis zu einem sehr niedrigem Wert möglich. Glaub 45 €.
Gefakte Rechnungen sind auch nicht sinnvoll, denn die Ware ist nur in Höhe des Rechnungsbetrages versichert und schickt der Verkäufer die Ware erst gar nicht los, liegt der Streitwert auch beim Rechnungsbetrag. Also vorsichtig bei Verkäufern welche all zu schnell anbieten eine Rechnung zu faken.
Außerdem kann es passieren, dass der Zoll stutzig wird und den Warenwert dann schätzt und einem eine Strafe aufbrummt.
Diese Strafen können ziemlich weh tun, da man Steuerhinterziehung begeht.
Ebenfalls schaut man dumm aus der Wäsche, wenn die Ware einen Mangel aufweist, da man nur einen Anspruch auf Grund der des Kaufvertrags, also Rechnung hat und da kommt man nich weit, wenn der neue Intense Rahmen auf der Rechnung nur 500 € gekostet hat.
Kauft man sich während eines Kanada Urlaubs nen neues Radl, kann es natürlich passieren, dass man dies bei der Heimreise vergißt anzugeben. Kann aber auch Scherereien geben.
Nimmt man nen Radl von zu Haus mit, sollte man dies am Flughafen beim Zoll melden um Ärger bei der Heimreise gleich im Keim zu ersticken.


wird fortgesetzt
also noch nicht fertig
hab grad nur keine Zeit mehr



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Batman Offline

Dohdespumptracker


Beiträge: 4.064

19.03.2008 20:00
#2 RE: Zoll Info Thread Zitat · Antworten

Hab den oberen Thread grad etwas aufgefüllt.

Reparaturen


Auch für Reparaturen zahlt man Zoll und EUSt soweit sie nicht durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind.
Fliest Geld, zählt es als Veredelung.
Als Privatmensch muß man die Ware bei der Rücksendung beim Zoll anmelden.
Dazu Rechnung, Garantieschein oder Schriftverkehr vorlegen aus dem der Sachverhalt hervor geht.

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html

In Antwort auf:
Handelt es sich bei der Ausbesserung um einen Vorgang ohne kommerziellen Charakter, d.h. um eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das Zollverfahren vereinfacht werden. Die vorherige Ausstellung des Veredelungsscheines kann entfallen. Das PV-Verfahren kann bei der Wiedereinfuhr beantragt und bewilligt werden. Jedoch hat der Einführer auch in diesem vereinfachten PV-Verfahren alle Nachweise vorzulegen, die die Zollstelle bei der Wiedereinfuhr für die Beurteilung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Dies können z.B. eine Garantieurkunde, Schriftwechsel in Bezug auf den Reparaturanspruch, die Reparaturrechnung oder die frühere Kaufrechnung sein.



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